Arbeitsverträge im Überblick

von Monster Contributor

Arbeitsverträge dienen dazu, die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern oder Auftraggebern festzuhalten. Form und Inhalt variieren je nach Beschäftigungsform. Wichtig: Nicht die Bezeichnung des Vertrags, sondern die Merkmale des Arbeitsverhältnisses sind ausschlaggebend.

Im Wesentlichen werden drei Arten von Verträgen unterschieden: Ein echter Dienstvertrag, ein freier Dienstvertrag und ein Werkvertrag. Ein echter Dienstvertrag wird zwischen einem Arbeitgeber und einem unselbstständig Erwerbstätigen abgeschlossen (klassisches Angestelltenverhältnis).

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, eine bestimmte Leistung zu erbringen, für die er ein vereinbartes Entgelt erhält. Wichtige Merkmale des echten Dienstvertrags sind die Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit sowie die Einordnung des Arbeitnehmers in die Organisationsstruktur des Betriebes.

Angestellte sind unfall-, sozial- und pensionsversichert (Ausnahme: Geringfügig Beschäftigte sind nur unfallversichert) und haben Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Pflegefreistellung sowie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Im Falle einer Kündigung besteht ein Anspruch auf Abfertigung und Arbeitslosengeld.

Dienstzettel

Ein echter Dienstvertrag muss nicht zwingend schriftlich festgehalten werden, er kann auch mündlich vereinbart werden oder schlüssig zustande kommen. Angestellte haben jedoch das Recht auf die Ausstellung eines Dienstzettels, in dem die wichtigsten Rechte und Pflichten beider Seiten festgehalten werden. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn es nach der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses zu Meinungsverschiedenheiten kommt.

Überstunden

Angestellte sind generell nicht dazu verpflichtet, Überstunden zu leisten, sofern dies nicht im Arbeitsvertrag, im Kollektivvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt wird. Pro Woche dürfen nicht mehr als zehn Überstunden vereinbart werden.

Geleistete Überstunden müssen mit einem Mindestaufschlag von 50 Prozent oder durch Zeitausgleich abgegolten werden. Immer öfter werden All-inclusive-Verträge abgeschlossen, das heißt mit dem monatlichen Gehalt werden sämtliche Mehr- und Überstunden abgegolten.

Im Vergleich dazu wird bei einer Überstundenpauschale eine bestimmte Anzahl von Überstunden, die im Gehalt inkludiert ist, vereinbart. Leisten Angestellte im Durchschnitt mehr Überstunden als durch die Pauschale abgedeckt werden, müssen diese zusätzlich abgegolten werden!

Freier Dienstvertrag

Im Gegensatz zum echten Dienstvertrag ist die persönliche Abhängigkeit von freien Dienstnehmern deutlich schwächer ausgeprägt. Sie verpflichten sich, eine Leistung über einen längeren Zeitraum zu erbringen, ohne dabei weisungsgebunden zu sein. Das heißt, sie müssen sich nicht an fixe Arbeitszeiten halten und sind in ihrer Arbeitsweise ungebunden, da sie nicht in die Organisation des Betriebes eingebunden sind.

Freie Dienstnehmer schulden dem Arbeitgeber keinen garantierten Erfolg, sehr wohl jedoch ein ernsthaftes Bemühen. Im Gegensatz zu Werkvertragsnehmern stehen freie Dienstnehmer in einem Dauerschuldverhältnis mit dem Arbeitgeber, das heißt sie erbringen nicht einmalig, sondern fortlaufend bestimmte Leistungen.

Arbeitsrechtliche Nachteile

Aus arbeitsrechtlicher Sicht sind freie Dienstnehmer deutlich schlechter gestellt als Angestellte. So haben sie beispielsweise keinen Anspruch auf ein kollektivvertraglich festgesetztes Mindestgehalt.
Auch Schutzbestimmungen wie Arbeitszeitgesetz, Urlaubsrecht oder Kündigungsfristen gelten für freie Dienstnehmer nicht. Sie müssen jedoch vom Arbeitgeber bei der Gebietskrankenkasse angemeldet werden, das heißt sie sind sozialversichert. Ihre Einkommensteuer müssen freie Dienstnehmer selber beim Finanzamt abführen. Seit Juli 2007 haben auch freie Dienstnehmer Anspruch auf die Ausstellung eines Dienstzettels.

Werkvertrag

Wie der Name schon sagt, steht beim Werkvertrag die Herstellung eines konkret definierten "Werks" im Vordergrund. Neue Selbstständige arbeiten in der Regel auf Werkvertragsbasis. Anders als beim echten und freien Dienstvertrag müssen sie eine Erfolgsgarantie gewährleisten.

Sie sind weder weisungsabhängig, noch in die Betriebsstruktur eingegliedert und sie verwenden ihre eigenen Arbeitsmittel. Zur Erbringung des "Werks" können auch Dritte herangezogen werden, z.B. Mitarbeiter des Werkvertragsnehmers. Für die zu erbringende Leistung wird meist ein Fixhonorar vereinbart.

Wirtschaftliche und persönliche Unabhängigkeit

Neue Selbstständige sind persönlich und wirtschaftlich völlig unabhängig vom Auftraggeber, das heißt sie müssen sich selber um ihre Sozialversicherung und Steuerpflichten kümmern. Es besteht kein arbeitsrechtlicher Schutz.

Achtung: Fließende Grenzen

Oft ist es schwierig, Arbeitsverhältnisse eindeutig zu definieren. In den letzten Jahren hat die Anzahl von sogenannten "atypischen Beschäftigungsverhältnissen" stark zugenommen. Um Kosten zu sparen, tendieren immer mehr Arbeitgeber zu freien Dienstverträgen und Werkverträgen, obwohl de facto ein echtes Dienstverhältnis vorliegt.

Wer als Arbeitnehmer bezüglich eines Beschäftigungsverhältnisses unsicher ist, sollte sich am besten vor der Unterzeichnung eines Vertrags beipielsweise von der Arbeiterkammer oder den Gewerkschaften beraten lassen.

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Dieser Artikel stammt aus dem Karriereführer 2010. Informativ, modern und praxisnah liefert das bewährte österreichische Karriere-Standardwerk topaktuelle Informationen zu den Themenbereichen Karriereplanung, Bewerbung, Aus- und Weiterbildung, Erfolgsfaktoren im Beruf, Attraktive Arbeitgeber und Karriere International. Weitere Informationen unter www.karrierefuehrer.at/bestellung