Bewerben nach der Kündigung

Wem gekündigt wird, der sollte schnell und überlegt handeln. Die wichtigsten Tipps, wenn Sie Ihren Job loswerden sollten.

Zu seinem Glück suchte Herr A professionelle Hilfe, allerdings viel zu spät: Der Salzburger hatte viele Wochen zuvor seine Kündigung erhalten. Dann hatte er bis zum letzten Arbeitstag gewartet, fuhr danach auf Urlaub. Erst mal den Kopf frei bekommen, Abstand gewinnen. Erst nach seiner Rückkehr hatte er begonnen, sich um einen neuen Arbeitsplatz umzusehen. Anfangs mit wenig Ehrgeiz, nach einigen Wochen mit wachsender Angst. Schließlich hatte er erkannt, dass seine Karriere einer grundlegenden Neuorientierung bedurfte.

Sofort handeln

Erst da wurde Herrn A. klar, dass er der Situation allein nicht mehr gewachsen war und wandte sich an einen Karrierecoach. Der half beratend bei Bewerbungen und strategischen Überlegungen. Am Ende sollte es dennoch mehrere Monate dauern, bis Herr A. einen neuen Arbeitsplatz fand.

"Dieser Klient gibt ein Musterbeispiel dafür ab, wie man es nicht machen sollte", erinnert sich sein damaliger Karrierecoach Dr. Wolfgang Amanshauser heute. Der Berater aus Salzburg illustriert anhand dieser Erfahrung, wie man es richtig angeht, wenn man unerwartet gekündigt wird und sich plötzlich um einen neuen Job umsehen muss. Grundsätzlich ist es ja immer besser, sich aus einem bestehenden Dienstverhältnis zu bewerben – eine Kündigung macht dies aber unmöglich.

Grundlegende Fragen stellen

"Dann ist es besonders wichtig, sich gleich einmal grundlegende Fragen zu stellen", rät Amanshauser. Gekündigte Arbeitnehmer haben prinzipiell drei mögliche Wege vor sich: Ein neues Angestelltenverhältnis; eine Weiterbildung oder Umschulung; oder die Selbstständigkeit. Wer auf jeden Fall einen neuen Job als Angestellter möchte, der soll mit der Jobsuche auf keinen Fall bis zum letzten Arbeitstag zuwarten.

Das Arbeitsmarktservice (AMS) bietet die Möglichkeit, sich online als arbeitslos vormerken zu lassen. Das verkürzt nicht nur Wartezeiten bei Terminen, auch Fristen für verschiedenen Meldungen werden bei "online Vormerkern" großzügiger ausgelegt. Ein Anreiz, der unbedingt genutzt werden sollte. Informationen dazu bietet neben dem AMS selbst auch die Arbeiterkammer (AK), telefonisch wie auch auf den jeweiligen Websites. Dort erfährt man auch wichtige Hinweise für den Status von Gekündigten. Zum Beispiel diesen: Ab dem Zeitpunkt der Kündigung steht dem betroffenen Arbeitnehmer jede Woche ein Tag zu, an dem er sich ausschließlich der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz widmen kann. Wie kann man diesen Tag optimal nutzen?

Aktuelle Bewerbungsunterlagen

"Die Bewerbungsunterlagen müssen aktuell sein, beachten Sie dabei, dass die Bewerbungspraxis auch Moden unterworfen ist", mahnt Wolfgang Amanshauser mit Blick auf Arbeitnehmer, die sich schon seit Jahren nicht mehr um einen Job bewerben mussten.

"Wer sich um hochrangige Posten bemüht, soll seine Unterlagen an Headhunter und passende Kontaktpersonen schicken." Geringer qualifizierte Arbeitnehmer sollen Inserate lesen, Unternehmen anschreiben oder ein Profil auf der Website des AMS anlegen. Online Plattformen wie Monster.at bieten Zugang zu Tausenden potentiellen Arbeitgebern.

Einvernehmliche statt einseitiger Kündigung

Aber auch intern gibt es ein paar Dinge, die man gleich verfolgen sollte. "Versuchen Sie unbedingt, eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses zu erreichen", rät Amanshauser. Das mache sich wesentlich besser, als eine einseitige Kündigung. Die Bedeutung von Arbeitszeugnissen sei in ganz Österreich in den letzten Jahren gestiegen. Gekündigte sollten daher unbedingt darauf achten, ein möglichst gutes Dienstzeugnis vom Arbeitgeber zu erhalten. Es soll dann erklären, dass die Kündigung einvernehmlich erfolgte. War das nicht der Fall, so sollten die Umstände dargestellt werden – sofern es sich um eine Umstrukturierung, Abteilungsauflösung oder vergleichbar unverschuldete Situation handelt.

Ansonsten gilt: Das Arbeitszeugnis muss die Umstände der Kündigung nicht unbedingt erwähnen; der Arbeitnehmer hat auf jeden Fall ein Mitspracherecht und negative Formulierungen dürfen im Zeugnis nicht enthalten sein. Auch im Anschreiben für die Bewerbung muss man die aktuelle Arbeitslosigkeit nicht unbedingt erklären – Personalisten werden im Bewerbungsgespräch ohnehin danach fragen.

Loyalität zahlt sich aus

Stichwort Bewerbungsgespräch: Sitzt man erst vor einem potentiellen neuen Arbeitgeber, so gelten auch hier einige wichtige Grundregeln. "Nehmen Sie gegenüber Ihrem früheren Arbeitgeber eine wertschätzende Haltung ein", mahnt Wolfgang Amanshauser. "Auch wenn es im Rahmen der Kündigung zu persönlichen Kränkungen gekommen ist, sollten Sie doch auf keinen Fall den Eindruck vermitteln, nicht loyal zu sein." Den wichtigsten Tipp aber bringt Wolfgang Amanshauser in nur einem Satz auf den Punkt: "Die Suche nach dem neuen Arbeitsplatz beginnt mit dem Moment, in dem Sie gekündigt werden."