Das Dienstzeugnis

Welche Formulierungen sind in einem Dienstzeugnis erlaubt oder verboten? Wissenswertes über versteckte Codes und die Geheimsprache der Personalisten.

Laut § 39 des Angestelltengesetzes hat ein Angestellter nur Anspruch auf Ausstellung eines einfachen Dienstzeugnisses. Das einfache Dienstzeugnis gibt nur Dauer und Art der Aufgaben an, die der Arbeitnehmer verrichtet hat.

Wie muss die Art der Dienstleistung beschrieben werden?

Die Art der Arbeitsleistung ist in einem Dienstzeugnis so anzugeben, dass sich derjenige, der das Zeugnis in die Hand bekommt, ein klares Bild über die erbrachte Dienstleistung machen kann. Das Zeugnis muss vollständig und objektiv sein, muss die Art der Beschäftigung bezeichnen und hat bloß Tatsachen zu bestätigen. Eine rechtliche Qualifikation muss es nicht enthalten.

Wie muss/darf das Dienstzeugnis formuliert sein?

Die Formulierung des Zeugnisses ist Sache des Arbeitgebers. Wenn dessen Angaben mit der tatsächlichen Tätigkeit des Arbeitnehmers übereinstimmen, kann der Arbeitnehmer keine andere Ausdrucksweise verlangen. Ein über die vom Gesetz geforderten Angaben hinausgehendes Zeugnis, das über die Leistungen des Arbeitnehmers und sein Verhalten Auskunft gibt, kann der Angestellte nicht verlangen. Das Dienstzeugnis hat nur Tatsachen zu bestätigen und keine Werturteile über die erbrachten Leistungen und Erfolge des Arbeitnehmers zu fällen.

Es steht dem Arbeitgeber aber frei, das Zeugnis nach seinem Ermessen auf die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers auszudehnen. Negative Äußerungen über den Dienstnehmer, die dessen Karriere behindern würden, sind jedoch unzulässig. Eintragungen und Anmerkungen, die es dem Angestellten schwer machen könnten, eine neue Stelle zu finden, sind selbst dann untersagt, wenn sie wahr sind.

Geheimcodes der Personalisten

Um diesen Sachverhalt zu umgehen, ist es im Personalwesen gängige Praxis, Dienstzeugnisse mit Formulierungen zu versehen, die zwar durchaus wohlwollend klingen, zwischen den Zeilen jedoch ein klares Bild über den Angestellten vermitteln. Dieser so genannte Geheimcode ist unter Personalisten weit verbreitet. Dazu gehören insbesondere die folgenden Beispiele:

Das ist gemeint... So steht's im Dienstzeugnis...
Leistungsbewertungen  
sehr gut hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt
gut hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt
befriedigend hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt
ausreichend hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt
mangelhaft hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt
   
Negative Formulierungen  
  hat sich bemüht
  hat versucht
  hatte Gelegenheit, [ ... ] kennen zu lernen
  war stets bestrebt
  hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten bemüht
   
Verhaltensbeurteilung  
ist ein kritischer Mitarbeitergilt als anspruchsvoller Mitarbeiter
Hat sich angestrengt, aber nichts geleistet War mit Interesse bei der Sache
War faul und hat nichts geleistet Zeigte für seine Arbeit Verständnis
Guter Wille, ungenügende Leistung Er hat sich bemüht, seinen Aufgaben gerecht zu werden
Neigt zu (Alkohol)Exzessen Trug durch seine Geselligkeit zu gutem Betriebsklima bei
Spielte sich als Betriebsrat auf, ohne einer zu sein Setzte sich insbesondere für die Belange der Belegschaft ein
Keine eigene Initiative Erledigte Arbeiten ordnungsgemäß
Unangenehmer Mitarbeiter Wusste sich gut zu verkaufen
Die Leistungen waren unterdurchschnittlich, aber wenigstens war er pünktlich Wir schätzten insbesondere seine Pünktlichkeit

Dr. Alexandra Knell
ist Rechtsanwältin und Mediatorin. Sie ist Mitautorin des Buches
"Dienstverträge für Führungskräfte - Arbeitsrecht, Steuer- und
Sozialversicherungsrecht, Personalwirtschaft". Internet: www.knell.co.at