Das Dienstzeugnis
Welche Formulierungen sind in einem Dienstzeugnis erlaubt oder verboten? Wissenswertes über versteckte Codes und die Geheimsprache der Personalisten.
Laut § 39 des Angestelltengesetzes hat ein Angestellter nur Anspruch auf Ausstellung eines einfachen Dienstzeugnisses. Das einfache Dienstzeugnis gibt nur Dauer und Art der Aufgaben an, die der Arbeitnehmer verrichtet hat.
Wie muss die Art der Dienstleistung beschrieben werden?
Die Art der Arbeitsleistung ist in einem Dienstzeugnis so anzugeben, dass sich derjenige, der das Zeugnis in die Hand bekommt, ein klares Bild über die erbrachte Dienstleistung machen kann. Das Zeugnis muss vollständig und objektiv sein, muss die Art der Beschäftigung bezeichnen und hat bloß Tatsachen zu bestätigen. Eine rechtliche Qualifikation muss es nicht enthalten.
Wie muss/darf das Dienstzeugnis formuliert sein?
Die Formulierung des Zeugnisses ist Sache des Arbeitgebers. Wenn dessen Angaben mit der tatsächlichen Tätigkeit des Arbeitnehmers übereinstimmen, kann der Arbeitnehmer keine andere Ausdrucksweise verlangen. Ein über die vom Gesetz geforderten Angaben hinausgehendes Zeugnis, das über die Leistungen des Arbeitnehmers und sein Verhalten Auskunft gibt, kann der Angestellte nicht verlangen. Das Dienstzeugnis hat nur Tatsachen zu bestätigen und keine Werturteile über die erbrachten Leistungen und Erfolge des Arbeitnehmers zu fällen.
Es steht dem Arbeitgeber aber frei, das Zeugnis nach seinem Ermessen auf die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers auszudehnen. Negative Äußerungen über den Dienstnehmer, die dessen Karriere behindern würden, sind jedoch unzulässig. Eintragungen und Anmerkungen, die es dem Angestellten schwer machen könnten, eine neue Stelle zu finden, sind selbst dann untersagt, wenn sie wahr sind.
Geheimcodes der Personalisten
Um diesen Sachverhalt zu umgehen, ist es im Personalwesen gängige Praxis, Dienstzeugnisse mit Formulierungen zu versehen, die zwar durchaus wohlwollend klingen, zwischen den Zeilen jedoch ein klares Bild über den Angestellten vermitteln. Dieser so genannte Geheimcode ist unter Personalisten weit verbreitet. Dazu gehören insbesondere die folgenden Beispiele:
Das ist gemeint... | So steht's im Dienstzeugnis... |
Leistungsbewertungen | |
sehr gut | hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt |
gut | hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt |
befriedigend | hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt |
ausreichend | hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt |
mangelhaft | hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt |
Negative Formulierungen | |
hat sich bemüht | |
hat versucht | |
hatte Gelegenheit, [ ... ] kennen zu lernen | |
war stets bestrebt | |
hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten bemüht | |
Verhaltensbeurteilung | |
ist ein kritischer Mitarbeitergilt | als anspruchsvoller Mitarbeiter |
Hat sich angestrengt, aber nichts geleistet | War mit Interesse bei der Sache |
War faul und hat nichts geleistet | Zeigte für seine Arbeit Verständnis |
Guter Wille, ungenügende Leistung | Er hat sich bemüht, seinen Aufgaben gerecht zu werden |
Neigt zu (Alkohol)Exzessen | Trug durch seine Geselligkeit zu gutem Betriebsklima bei |
Spielte sich als Betriebsrat auf, ohne einer zu sein | Setzte sich insbesondere für die Belange der Belegschaft ein |
Keine eigene Initiative | Erledigte Arbeiten ordnungsgemäß |
Unangenehmer Mitarbeiter | Wusste sich gut zu verkaufen |
Die Leistungen waren unterdurchschnittlich, aber wenigstens war er pünktlich | Wir schätzten insbesondere seine Pünktlichkeit |
Dr. Alexandra Knell
ist Rechtsanwältin und Mediatorin. Sie ist Mitautorin des Buches
"Dienstverträge für Führungskräfte - Arbeitsrecht, Steuer- und
Sozialversicherungsrecht, Personalwirtschaft". Internet: www.knell.co.at