Fringe Benefits: Die andere Gehaltserhöhung
Fringe Benefits sorgen dafür, dass vom Bruttogehalt mehr übrig bleibt. Wir sagen Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt.
Eine Gehaltserhöhung ist nicht immer einfach durchzusetzen - insbesondere in Zeiten, in denen es einem Unternehmen wirtschaftlich nicht gut geht. Dann haben die sogenannten "Fringe Benefits" Hochkonjunktur. Darunter versteht man geldwerte Zusatzleistungen des Unternehmens. Wer bei Gehaltsverhandlungen Vergütungsbestandteile, die nicht aus Geld bestehen, akzeptiert, kann damit an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sparen.
Die Klassiker: Dienstwagen und Zusatzversicherung
"Die bekanntesten Fringe Benefits sind Firmenauto und Zusatzversicherung", erklärt Sebastian Karwautz, Experte für Gehaltsmanagement beim Personalberatungsunternehmen Mercer. 1,5 Prozent der Anschaffungskosten oder maximal 600 Euro pro Monat müssen vom Gehalt für ein Dienstauto als Sachbezug für die Privatnutzung zugerechnet und versteuert werden.
Dafür werden meistens Versicherung, Treibstoff und Instandhaltung des PKW von der Firma bezahlt. Das rechnet sich vor allem für Mitarbeiter, die privat viel mit ihrem KFZ unterwegs sind. Für Mitarbeiter, die außerberuflich weniger als 6.000 Kilometer pro Jahr fahren, kann der zu versteuernde Betrag reduziert werden. Allerdings muss dann ein Fahrtenbuch geführt werden.
Steuerfreie Zukunftssicherung
Der zweite Klassiker ist die steuerfreie Zukunftssicherung. "Vom Unternehmen geleistete Zahlungen für zusätzliche Versicherungen des Dienstnehmers, wie Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Krankenversicherung sind bis zu 300 Euro pro Jahr lohnsteuerfrei“, so Karwautz. Genau geregelt ist die steuerschonende Variante der Zukunftsvorsorge im Paragraph 3, Absatz 1, Ziffer 15 des Einkommensteuergesetzes.
Häufig werden auch Weiterbildungskosten für Mitarbeiter von Unternehmen bezahlt. Wer immer schon ein Seminar machen wollte, sollte auf jeden Fall überprüfen, ob dieses nicht direkt vom Unternehmen bezahlt werden kann. Schließlich sind gut ausgebildete Mitarbeiter für ein Unternehmen Gold wert. Und es macht einen Unterschied, ob die Kosten für das Seminar vom versteuerten Einkommen bezahlt werden müssen oder vom Unternehmen als Aus- und Weiterbildungskosten getragen werden.
Reisen, speisen und weiterbilden
Für besonders verdiente Mitarbeiter spendieren einige Firmen unter dem Motto "Incentive-Reisen" sogar den Urlaub. Die steuerliche Behandlung wird im Paragraph 26, Ziffer 4 des Einkommensteuergesetzes geregelt. Prüfen sollte man auch, ob es möglich ist, dass das Unternehmen die Monatskarte für die öffentlichen Verkehrsmittel bezahlt. Eine Monatskarte für die Wiener Linien kostet beispielsweise 49,50 Euro. Wer für das Unternehmen innerhalb der Stadt reisen muss, kann die Karte dann auch privat nutzen.
Steigender Beliebtheit erfreuen sich auch Essensgutscheine für das Mittagsmenü. Karwautz: "Essensgutscheine für ein Restaurant in der Nähe des Arbeitsplatzes sind bis zu 4,40 Euro pro Arbeitstag steuer- und sozialversicherungsfrei, Lebensmittel-Gutscheine bis 1,10 Euro pro Arbeitstag." Wenn man diese Beträge auf das Monat hochrechnet, ergibt sich daraus ein angenehmes steuer- und sozialversicherungsfreies Zusatzeinkommen.
Darlehen, günstige Einkaufskonditionen, Bonusmeilen
Etwas weniger üblich und bekannt ist die Möglichkeit, vom Unternehmen ein vergünstigtes oder unverzinstes Darlehen zu erhalten. "Bis zu einem Darlehensbetrag von 7.300 Euro unterbleibt der Sachbezug", erklärt Sebastian Karwautz. Wer also seine Wohnung renovieren oder einen Urlaub finanzieren will, kann diesbezüglich mal beim Unternehmen nachfragen.
Häufig können Mitarbeiter auch sparen, wenn sie günstige Einkaufskonditionen nutzen, die ihnen von ihrem Unternehmen gewährt werden. Auch auf die Gesundheit der Mitarbeiter legen viele Unternehmen Wert. Deshalb fördern viele Firmen Rückengymnastik-Kurse oder Mitgliedschaften in Fitness Clubs. Manchmal bezahlen Unternehmen für ihre Mitarbeiter sogar Mitgliedschaften in Golf-Clubs. Vor allem in gehobenen Positionen ist Networking wichtig und der Golfplatz ist ein guter Boden dafür.
Vorsicht ist beim Konsum von bei Dienstreisen erworbenen Bonusmeilen von Fluglinien geboten. "Wenn Mitarbeiter die Bonusmeilen privat nutzen dürfen, liegt ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor und dieser ist daher lohnsteuerpflichtig. Um Probleme zu vermeiden, haben Unternehmen ihren Mitarbeitern nun Zusatzverträge vorgelegt, in denen geregelt wird, wie bei betrieblichen Reisen gesammelte Bonusmeilen verwendet werden", so Karwautz.
(Martha Karner, Juli 2008)