Geheimcodes im Dienstzeugnis

von Monster Contributor

Ein ausgezeichnetes Dienstzeugnis kann den entscheidenden Vorsprung im Rennen um den neuen Traumjob ausmachen. Die richtigen Worte sind dabei entscheidend. Allerdings verbirgt sich manchmal hinter einer positiv klingenden Beurteilung ein vernichtendes Urteil.

Personalbeauftragte treffen die Entscheidung, ob sie einen Kandidaten zum Vorstellungsgespräch einladen oder nicht vor allem auf Grund der Bewerbungsmappe. Liegen dieser einige hervorragende Dienstzeugnisse bei, rückt der gewünschte Termin für das Jobinterview eher in Reichweite. "Bewerber mit einem durchschnittlichen Dienstzeugnis werden bei uns gar nicht zu einem Gespräch eingeladen", bestätigt Marlies Huber*, Geschäftsführerin eines renommierten Wiener Hotels.

Jobsuche darf nicht erschwert werden
Häufig ist es jedoch gar nicht so einfach festzustellen, ob ein Zeugnis durchschnittlich, gut oder schlecht ist. Denn negative Bewertungen im Dienstzeugnis sind verboten. Der Hintergrund: Ein ehemaliger Arbeitgeber darf seinen Ex-Mitarbeitern das Erlangen einer neuen Arbeitsstelle nicht erschweren. Deshalb hat sich im Laufe der Jahre ein Geheimcode unter den Personalisten entwickelt: Hinter Formulierungen, die auf den ersten Blick durchaus positiv wirken, können sich teils vernichtende Beurteilungen des betreffenden Arbeitnehmers verbergen.

Personaler wollen ihren Kollegen auf diese Weise eindeutige Zeichen senden. Thomas Schäfer-Elmayer, Personaltrainer und Österreichs erste Adresse in Sachen gutes Benehmen, hat in seinem neuesten Buch "Der Business Elmayer" die wichtigsten Codes veröffentlicht:

So steht es im Dienstzeugnis Das meint der Arbeitgeber
Der Dienstnehmer hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. Steht uneingeschränkt für gute Leistungen
Er hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Gute Leistungen
Er hat die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit erledigt. Ausreichende Leistungen
Er hat die ihm übertragenen Arbeiten im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt. Mangelhafte Leistung
Er hat sich bemüht, die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit zu erledigen. Unzureichende Leistungen

Auch in den Nebenbemerkungen stecken Bewertungen, die einem nicht geschulten Auge harmlos erscheinen:

So steht es im Dienstzeugnis Das meint der Arbeitgeber
Er hat unseren Erwartungen entsprochen. Schlecht
…in jeder Hinsicht entsprochen. Befriedigend
…in bester Weise entsprochen. ziemlich gut
…in jeder Hinsicht und in bester Weise entsprochen. Gut
Wir waren mit seiner Leistung in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden (...in jeder Hinsicht und in allerbester Weise entsprochen). Außergewöhnlich gut
Der Arbeitnehmer hat alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt. Wenig Eigeninitiative entwickelt
Mit seinen Vorgesetzten ist er gut zurechtgekommen. Harmloser Mitläufer, der sich gut anpasst
Er war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen. Er ist ein unangenehmer Mitarbeiter
Er war sehr pünktlich. Darüber hinaus gibt es wenig Gutes zu berichten
Sein geselliges Naturell... Er neigt zu übertriebenem Alkoholkonsum
Er ist ein zuverlässiger (gewissenhafter) Mitarbeiter. Er ist zur Stelle, wenn man ihn braucht, allerdings ist er nicht immer brauchbar

Missverständnisse am besten im Gespräch klären
Wenn das Dienstzeugnis nicht sehr positiv ausgefallen ist, sollten sich Arbeitnehmer um eine Korrektur bemühen, rät die Arbeiterkammer Wien. "Wer sich ungerecht beurteilt fühlt, sollte zuerst das persönliche Gespräch mit seinem Arbeitgeber suchen, um problematische Formulierungen vielleicht noch zu ändern", so die Arbeitsrechtsexpertin Irene Holzbauer von der Arbeiterkammer Wien. "Es kommt nicht selten vor, dass Arbeitgeber sich gar nicht bewusst sind, welch schlechte Aussage hinter ihren eigentlich positiv gemeinten Beschreibungen steckt", sagt Holzbauer.

Wenn dieser Erstkontakt nicht den gewünschten Erfolg bringt, sollte der Arbeitnehmer noch einen schriftlichen Versuch starten, um an ein geändertes Dienstzeugnis zu kommen. Wenn dieser Schritt auch fehlschlägt, schaltet sich die Arbeiterkammer ein und kontaktiert das Unternehmen. Der Weg zu Gericht ist dann die letzte Möglichkeit, sich gegen eine schlechte Beurteilung zu Wehr zu setzen.

Umfassendes Zeugnis nicht verpflichtend
Dabei ist jedoch zu beachten, dass laut § 39 Absatz 1 Angestelltengesetz in Österreich Dienstgeber nicht verpflichtet sind, ein ausführliches, ein so genanntes qualifiziertes, Dienstzeugnis auszustellen. Lediglich eine Bestätigung von Dauer und Art der Tätigkeit kann verlangt werden. Eine Persönlichkeitsbeschreibung ist laut Gesetz nicht vorgesehen. "Bei einem Gerichtsverfahren muss einem daher bewusst sein, dass das Ergebnis in der Regel nur ein einfaches Dienstzeugnis sein wird. Es ist daher abzuwägen, ob ein mittelmäßiges, qualifiziertes Zeugnis vielleicht doch besser ist, als eine einfache Beschreibung der Arbeitsinhalte", so Holzbauer.

"Wie wichtig ein Arbeitszeugnis ist, wird oft erst im nächsten Job bewusst. Viele Arbeitnehmer übersehen, dass es im Dienstzeugnis nicht nur um die positive Bewertung der Arbeit geht, sondern es auch eine wichtige Bestätigung über die erworbene Arbeitserfahrung ist und damit entscheidend für das zukünftige Gehalt sein kann", betont Holzbauer. Bei der in einem neuen Arbeitsverhältnis durchzuführenden Einstufung in ein kollektivvertragliches Gehaltsschema - und fast jedes Arbeitsverhältnis unterliegt einem Kollektivvertrag - sind frühere Dienstzeugnisse wichtige Nachweise über die erworbene Berufserfahrung. "Die Arbeitsinhalte früherer Arbeitsverhältnisse können so leicht nachvollzogen werden und das künftige Gehalt lässt sich für den Arbeitnehmer leichter festlegen", sagt Holzbauer. Es lohnt sich also auf jeden Fall, sich um ein ausgezeichnetes Dienstzeugnis zu bemühen.

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( Barbara Mayrhofer/Martha Karner, 2008)

*Name von der Redaktion geändert