Kurzarbeit: Was Sie jetzt wissen sollten
Qualifizierung statt Abstellgleis: Sichern Sie sich Know how, um Ihren Arbeitsplatz zu sichern oder eine Alternative aufzubauen - Kurzarbeit ausnutzen!
Arbeitnehmer können die Zeit der Kurzarbeit bis zum Aufwärtstrend ausnutzen. „Der nächste Aufschwung kommt bestimmt und spätestens dann werden Fachkräfte wieder gebraucht“, betont Christoph Leitl, Leiter der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Leitl meint, dass Unternehmen alle anderen Maßnahmen prüfen, bevor sie Personal vorschnell freisetzen.
Die Brücke bis zum nächsten Aufschwung wird mit Weiterbildungsmaßnahmen und flexiblen Arbeitszeitmodellen gebaut. Auf betrieblicher Ebene können kürzere Arbeitszeiten mit geförderter Aus- und Weiterbildung kombiniert werden. „Damit können auftragsärmere Zeiten in Unternehmen für die Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sinnvoll genutzt werden“, so Leitl.
Erstens: Sicherungsgeld für Unternehmen soll kommen
Der Experte von der WKÖ plädiert neben dem Instrument der Kurzarbeit auch für die Einführung eines so genannten Sicherungsgeldes. „Das sollen Betriebe in Not auch ohne speziellen Kollektivvertrag erhalten, wenn sie ihre Beschäftigten über einen bestimmten Zeitraum weiter im Unternehmen behalten“, fordert Leitl.
Zweitens: Bezugsdauer von Kurzarbeit wird voraussichtlich auf 18 Monate ausgeweitet
Neue Regelungen zielen jedoch bislang vor allem darauf ab, die Bezugsdauer im Rahmen der Kurzarbeit analog zum deutschen Modell auf maximal 18 Monate auszuweiten. Darüber hinaus können Arbeitnehmer dies mit Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen koppeln. Noch unklar ist, wie die Kostenaufteilung für die Weiterbildung zwischen Unternehmen und öffentlicher Hand mit der Neuregelung ausfällt.
Derzeit wird die so genannte Kurzarbeitsbeihilfe vom Arbeitsmarktservice Wien (AMS) je nach Situation zwischen drei bis zwölf Monate gewährt, und zwar nach festgesetzten Pauschalsätzen. Für ältere Arbeitnehmer ab 45 Jahren ist heute schon uneingeschränkt der Bezug bis zu einem Jahr möglich. Die Höhe der Unterstützung orientiert sich an den jeweiligen Tagessätzen des Arbeitslosengeldes. Wichtig: Mitarbeiter sollten den Antrag möglichst drei Wochen vor dem Beginn bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle (www.ams.at) einreichen.
Drittens: Qualifizierungsverbund bietet neue Perspektiven
Entsprechende Qualifizierungsverbünde sind in einigen Regionen wie der Wirtschaftskammer Salzburg bereits in der Diskussion. Diese sollen den Förderrahmen auf breiter betrieblicher Front verankern helfen. Davon könnten auch Mitarbeiter profitieren: In jenen Betrieben, die sich dem Modell anschließen, wird für den Zeitraum der Kurzarbeit ein branchen-, betriebs- oder personenindividueller Bildungsplan erstellt.
Der Charme dieses Modells: Während bei der Kurzarbeit für den Arbeitgeber weiterhin wesentliche Lohnkosten verbleiben und der Mitarbeiter im Gegenzug mit Lohneinbußen zu rechnen hätte, wäre bei Schulungsmaßnahmen im Qualifizierungsverbund für die Dauer der Schulungen ein vollständiger Lohnersatz für den Betrieb möglich. Die auftragslose Zeit ließe sich sogar für die Höherqualifizierung nutzen.
Viertens: Teilzeit-Bildungskarenz als wertvolles Bindeglied
In der Diskussion befindet sich in der Wirtschaftskammer Salzburg auch ein weiteres Modell, das der „Teilzeit-Bildungskarenz“. Davon können Arbeitnehmer sogar schon heute profitieren. Denn als Alternative zur Freisetzung können Arbeitgeber und Beschäftigte eine Bildungskarenz von maximal einem Jahr vereinbaren. Während dieser Zeit erhält der Mitarbeiter vom Arbeitsmarktservice eine Weiterbildungsvergütung in Höhe des Arbeitslosengeldes.
Der Bezug für eine Teilzeitbeschäftigung im Betrieb darf laut Angaben der Wirtschaftskammer Salzburg allerdings die Geringfügigkeitsgrenze von 357 € im Monat nicht überschreiten. „Die Teilzeit-Bildungskarenz wäre vor allem für mittelständische, kleinere und mittlere Betriebe, die bewährte Mitarbeiter trotz Auftragsflaute und mit wenig bürokratischem Aufwand halten wollen, ein probates Mittel“, erklärt Julius Schmalz, Präsident der Wirtschaftskammer Salzburg.
Status Quo der Kurzarbeit in Österreich
Die Broschüre „Personalmaßnahmen in der Krise – Betriebe sichern, Arbeitsplätze erhalten“ (Stand: Februar 2009) behandelt alle denkbaren Personalmaßnahmen in der Krise, wie den Abbau von Urlaubs- und Zeitguthaben, Arbeitszeitverteilung, Teilzeit, Kurzarbeit, Vertrags- und Entgeltgestaltung, Karenz, Beendigung mit und ohne Wiedereinstellungszusage, sowie entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen.
Einige Maßnahmen und Richtlinien befinden sich derzeit noch in der politischen Diskussion. Die kostenlose Infobroschüre kann hier bestellt werden: Mitgliedservice Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Tel. 0590-900-5050; Fax 0590-900-236; E-Mail: mservice@wko.at; Internet: http://webshop.wko.at
Zahlreiche Tipps und Mustervorlagen erleichtern sowohl dem Arbeitnehmer als auch den betroffenen Arbeitgebern die Orientierung. Das Informationsmaterial trägt somit dazu bei, praktische Maßnahmen in gegenseitigem Einvernehmen rasch und effizient umzusetzen.
Neuregelung in Sicht: Die wichtigsten Trends im Überblick
- Das Thema Kurzarbeit ist derzeit in Umbruch. Im österreichischen Nationalrat soll eine Gesetzesänderung beschlossen werden. Danach werden aller Voraussicht nach die beiden folgenden Modelle möglich sein:
- Kurzarbeit wie gehabt (reduzierte Arbeit während der Kurzarbeitsperiode) - dazu neu: Weiterbildung innerhalb der Arbeitszeit.
- Kurzarbeit und arbeitsfreie Zeit geblockt (Einheiten abwechselnd nacheinander), wobei die Weiterbildung in den arbeitsfreien Einheiten stattfindet. Was noch nicht fix ist: Wer die Kosten für die Weiterbildung übernimmt.
- In jedem Fall soll die Maximaldauer der Kurzarbeit (derzeit 12 Monate) auf 18 Monate verlängert werden, bei Vorliegen „besonderer Umstände“ auch darüber hinaus; dies wäre etwa bei Naturkatastrophen der Fall.
Derzeit sind in Österreich 22.411 Personen in Kurzarbeit.
- In Wien sind 1.676 Personen in Kurzarbeit in zwei Betrieben, wobei 1.539 auf das General Motors Werk in Aspern entfallen.
- Angefragt nach Unterstützung beim Arbeitsmarktservice haben in Wien weitere 16 Betriebe für insgesamt 432 Beschäftigte. Hier liegt der Schwerpunkt auf der Metallbranche (ca. 240 Personen) und der Hotellerie (ca. 75 Personen).
- Weitere drei Wiener Unternehmen haben ihre Anträge auf Kurzarbeiterunterstützung (KUA) wieder zurückgezogen; betroffen gewesen wären insgesamt 322 Beschäftigte.
(Lothar Lochmaier, 25.02.2009)