Privates Smartphone und Tablet beruflich nutzen

Streitthema: Private Smartphones und Tablets beruflich nutzen Viele Angestellte entfliehen der IT-Steinzeit, indem sie ihre privaten Smartphones und Tablets beruflich nutzen. Doch ohne weiteres darf man das nicht.

Von Michael Vogel

Immer mehr Arbeitnehmer empfinden die IT-Ausstattung des Arbeitgebers als technischen Rückschritt. Kein Wunder, dass mancher sein geliebtes Smartphone oder Tablet für die Arbeit verwendet, um E-Mails zu lesen, schnell noch ein Dokument zu überarbeiten oder um auf die Kundendaten des Customer-Relationship-Management-Systems zuzugreifen.

"Bring your own device" wird bei Arbeitnehmern immer beliebter

IT-Beratungsunternehmen gehen davon aus, dass dieses Konzept des "Bring your own device" keineswegs eine Randerscheinung bleibt, sondern an Bedeutung gewinnen wird, weil eben auch die Grenzen zwischen und Privatleben und Berufsleben zunehmend zerfließen. Doch darf man als Arbeitnehmer sein Privatgerät überhaupt für berufliche Zwecke nutzen, ohne dass der Arbeitgeber dem zugestimmt hat?

Grundsätzlich nein, sagt Daniel Stanonik, Rechtsanwalt in Wien, zu dessen Tätigkeitsschwerpunkten auch das IT- und Arbeitsrecht gehören. "Es gibt für diesen Fall zwar noch keine einschlägigen Gesetzesbestimmungen, aber die Nutzung privater Geräte für den dienstlichen Gebrauch ist generell unzulässig, wenn es der Arbeitgeber nicht erlaubt hat."

Arbeitgeber muss Nutzung privater Geräte zustimmen

Wer sich daran nicht halte, riskiere eine Abmahnung, womöglich die Kündigung oder Schadenersatzforderungen, wenn dem Arbeitgeber ein nachweislicher Schaden durch die nicht erlaubte Nutzung des Geräts entstanden sei.

IT-Abteilungen sind selten begeistert

Die Begeisterung über den Trend zu "bring your own device" hält sich auf Arbeitgeberseite in Grenzen. "Die IT- und Sicherheitsverantwortlichen sehen natürlich die Risiken und technischen Hürden", sagt Andreas Zilch, Lead Advisor beim IT-Beratungsunternehmen Experton Group.

Erlaubt ein Unternehmen die Nutzung privater Endgeräte muss es technisch dafür sorgen, dass sich diese Endgeräte zentral verwalten lassen und eine saubere Trennung von privaten und betrieblichen Daten möglich ist. Denn die privaten Daten sind für den Arbeitgeber natürlich weiterhin tabu.

Sicherheit und Lizenzen

Gleichzeitig muss die IT-Abteilung aber auch sicherstellen können, dass eine App, die der Arbeitnehmer privat auf seinem Smartphone oder Tablet installiert, kein Sicherheitsrisiko für die IT-Systeme im Unternehmen darstellen kann. Für den Arbeitgeber kann sich durch private Endgeräte sogar eine neue Situation bei den Softwarelizenzen ergeben.

Steht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Softwareherstellers, dass ein lizenziertes Programm nur auf Hardware betrieben werden darf, die Eigentum des Unternehmens ist, so darf diese Software grundsätzlich nicht auf Geräten betrieben werden, die sich im Eigentum des Mitarbeiters befinden – das Unternehmen verstößt sonst gegen die AGB des Softwareherstellers.

Personalabteilungen forcieren das Thema

Trotz der rechtlichen, technischen und organisatorischen Hürden, die der Einsatz privater Endgeräte in Unternehmen mit sich bringt, geht Experton-Berater Zilch davon aus, dass sich der Trend in den kommenden Jahren verstärken wird. Insbesondere die Personalabteilungen forcieren das Thema. Die Unternehmen können sich dadurch als attraktive Arbeitgeber positionieren, gleichzeitig sind die Mitarbeiter noch bequemer überall und auch außerhalb der Kernarbeitszeiten erreichbar.

Allerdings eignet sich das Konzept "Bring your own device" in den meisten Fällen nur für Teilbereiche eines Unternehmens und bedeute einen erheblichen Aufwand.

Es dürfte in den kommenden Jahren also immer mehr Unternehmen geben, die entsprechende Regelungen für die berufliche Nutzung privater Geräte ausarbeiten. Solche Richtlinien sollten natürlich möglichst genau regeln, was erlaubt und verboten ist. Welche Daten, Programme und Dienste ein Arbeitnehmer auf dem Privatgerät nutzen darf, wie die Trennung zwischen privaten und beruflichen Daten gewährleistet wird, wie bei Verlust des Geräts vorgegangen wird und welche Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers eingeschränkt werden.

"Ganz ehrlich", sagt Rechtsanwalt Daniel Stanonik, "ich würde jedem Unternehmen zunächst mal davon abraten, die Privatnutzung von Smartphones oder Tablets für betriebliche Aufgaben zu erlauben." Die betrieblichen IT-Sicherheitsrichtlinien wären dadurch kaum noch einzuhalten.