Bewerben in der Schweiz: Wichtiges und Wissenswertes

Mit guten Sprachkenntnissen können ausländische Bewerber in der Schweiz punkten. Vor dem Antritt der Stelle muss jedoch noch eine Aufenthaltbewilligung erteilt werden.

Gut 7,3 Millionen Einwohner hat die Schweiz, um die fünf Millionen davon sprechen Deutsch als Muttersprache, wobei das lokale Schwyzerdütsch erheblich vom Hochdeutschen abweicht. Weitere 1,4 Millionen Schweizer wachsen mit der Muttersprache Französisch auf - hier sind die Unterschiede zum Hochfranzösischen geringer. Im Tessin leben weitere 500.000 Italienisch-sprachige Schweizer, während die Rätoromanen aus Graubünden nicht einmal einen Prozent der Bevölkerung ausmachen.

Immerhin 20 Prozent aller in der Schweiz lebenden Menschen sind Ausländer. Viele davon sind aus beruflichen Gründen in die Alpenrepublik gezogen. Hohe Löhne zeichnen den Arbeitsmarkt aus, die Lebenshaltungskosten sind allerdings auch etwas höher als in Österreich. Die Gehälter liegen gut 20 Prozent über dem österreichischen Niveau, die Krankenversicherung muss der Arbeitnehmer selbst übernehmen. Ein weiterer wichtiger Unterschied: Die Probezeit ist erheblich kürzer als in Österreich. Ein Monat ist Standard, sie kann jedoch per Vertrag auf bis zu drei Monate ausgedehnt werden.

Hauptsache Qualifikation

Eine gute Qualifikation, idealerweise auch Weiterbildungen, sind in der Schweiz besonders wichtig. Neben dem fachlichen Wissen sind selbst in der deutschsprachigen Schweiz gute Französisch-Kenntnisse essenziell. Besonders Arbeitnehmer mit Kundenkontakt sollten fähig sein, problemlos zwischen Deutsch und Französisch zu wechseln. Italienisch ist ein Plus, aber nicht unbedingt erforderlich, da die meisten Tessiner ohnehin Französisch oder Deutsch als Zweitsprache beherrschen. Englischkenntnisse sind ein Plus, aber kein Ersatz für Frankophonie!

Expertentipp: Besonders in der Hotellerie sind Österreichische Arbeitskräfte sehr willkommen, da sie als besonders freundlich und zuvorkommend gelten (Frau Simone Wulschleger-Flechtner, Managing Partner der Personalberatung Stratus, Bern)

Der Weg zur Arbeitserlaubnis

Da die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union ist, gilt erst einmal keine bedingungslose Freizügigkeit zwischen Österreich und der Schweiz. Bis Juni 2007 war die Zahl der Langzeit-Bewilligungen für EU-Bürger begrenzt, diese Arbeitsmarktbeschränkung ist aber für Bürger der EU17/EFTA-Mitgliedsstaaten (Österreich, Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Großbritannien, Irland, Dänemark, Schweden, Finnland, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Griechenland, Zypern, Malta, Norwegen, Island und Liechtenstein) weggefallen.

De facto gestalten sich die Formalitäten recht einfach: Österreicher dürfen zur Arbeitssuche für drei Monate einreisen, danach muss bei der Wohngemeinde eine Aufenthaltsbewilligung beantragt werden, die automatisch auch das Recht zur Arbeitsaufnahme enthält. Für Arbeitnehmer ist dazu die Arbeitsbestätigung des neuen Arbeitgebers nötig. Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag wird zunächst eine Bewilligung für fünf Jahre erteilt. Danach erhält der österreichische Arbeitnehmer eine Niederlassungsbewilligung mit unbeschränkter Gültigkeit, die jedoch alle fünf Jahre kontrolliert wird.

Wichtig: Wer eine neue Stelle noch vor Erteilung der Arbeitsbewilligung antritt, riskiert, des Landes verwiesen zu werden!

(Francoise Hauser)